Eine Baustelle kann eine Gefahrenquelle sein.
Diese Versicherung schützt den Bauherren vor der Inanspruchnahme Dritter, die durch sein Bauvorhaben zu Schaden gekommen sind.
Mit der Baufertigstellung endet die Bauherrenhaftpflicht.
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag.
In vielen Fällen wird dieser Versicherungsschutz dann durch die Haus,-und Grundbesitzerhaftpflicht ersetzt.