Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im § 836 BGB festgelegt.
Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen, zu Personen- oder Sachschäden, so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, dass er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück so abzusichern, dass dort keine Person zu Schaden kommen kann.
Dazu gehört die Instandhaltungspflicht (Dachziegel oder lockeres Mauerwerk), insbesondere aber im Winter das Reinigen und Streuen der Gehwege, sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer, wenn der Mieter seinen Pflichten gar nicht, oder nur unzureichend nachkommt.