Für Schäden, die ein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter. Auch wenn diesem im Schadenfall kein eigenes Verschulden angelastet werden kann, sagt das BGB, dass schon das Halten eines Tieres eine Gefahr dastellt. Das nennt man Gefährdungshaftung.
Der Tierhalter haftet für alle Sach-, Personen und Vermögenschäden die das Tier verursacht.
In der Tierhalterhaftpflicht werden im Normalfall Hunde und Pferde versichert.
Im Artikel “ Aktuelles “ haben wir eine Hundehaftpflichtversicherung mit unserer sehr günstigen ANSIA – Prämie eingestellt.