In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen den beiden großen Bereichen Vollversicherung und Krankenzusatzversicherung.
Für die überwiegende Zahl der Versicherten aus dem Bereich Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für diesen Personenkreis nicht möglich. Hier bleibt dann nur die Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes durch eine Zusatzversicherung.