Die Pflegepflichtversicherung steht vor gewaltigen Herausforderungen. Dies hat mehrere Gründe. Die Lebenserwartung wird u. a. aufgrund des medizinischen Fortschritts weiter zunehmen. So werden im Jahr 2030 mehr als 35 Prozent der deutschen Bevölkerung älterals 60 Jahre sein. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um ca. 50 Prozent auf über 3 Millionen Personen an. Da der Anteil der Beitragszahler bestenfalls konstant bleibt, werden entweder Milliardendefizite hingenommen, die Beitragssätze erhöht oder die Leistungen verringert.
Ganz gleich, für welche dieser Varianten sich der Staat entscheidet, die Zukunft für die Pflege sieht für uns alle nicht rosig aus. Schon jetzt fehlen Pflegeheime und damit bezahlbare Pflegeplätze, vom Pflegepersonal ganz zu schweigen.
Die von der Pflegepflichtversicherung zur Verfügung gestellten Leistungen sind umfangreich, allerdings sind sie als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert und reichen bereits heute oftmals zur Begleichung der tatsächlichen Kosten nicht aus.
Statistisch gesehen, tritt ein Großteil der Pflegefälle im Rentenalter ein, so dass die Kosten für die Pflege insbesondere durch Renten und Pensionen finanziert werden müssen.
Wir unterscheiden in der privaten Pflegeversicherung
nach 3 Versorgungsvarianten:
 Pflegetagegeld, Pflegekosten, Pflegerente
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Nachfolgend haben wir die Unterschiede der einzelnen Pflegeversicherungsarten aufgeführt.
PflegetagegeldÂ
- versichert ist ein frei fest vereinbarter Tagessatz
- je nach Pflegestufe werden zwischen 1 und 100% dieses Satzes gezahlt
- geleistet wird nach Einstufung lt. SGB XI
- kein Kostennachweis erforderlich
- man kann selbst über die konkrete Verwendung entscheiden (für Pflegedienst, -heim oder Laienpflege)
- wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt
- Anfangsbeitrag relativ niedrig
Pflegekosten
- Versichert sind die tatsächlich entstehenden Pflegekosten
- Nachweis in Form von Rechnungen (vom Pflegedienst oder -heim)
- keine freie Verwendung möglich, z.B. für Laienpflege
- es wird nach Vorleistung der gesetzl. Pflegeversicherung erstattet
- es gibt Höchstsätze, die erstattet werden
 gilt für beide KV-Pflegezusatztarife
- Beitragsanpassungen möglich
- gleich bleibende Leistung – Dynamik möglich
- Ãœberschussverwendung: zur Minderung von Beitragsanpassungen
- kein Rückkaufswert
- keine Einmalzahlungen möglich
- keine Unterbrechung der Beitragszahlung möglich
- Warte-/Karenzzeiten können vorkommen
- häufig keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall
 Pflegerente
- funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung
- es wird eine frei verfügbare monatliche Rente gezahlt, die sich nach der festgestellten Pflegestufe (SGB XI) oder der ADL richtet
- ohne Nachweis der Kosten
- stabile Beiträge
- steigende Leistungen durch Überschüsse (Überschussverwendung zur Rentenerhöhung)
- Zahlung eines Rückkaufswertes
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall
- Dynamik möglich
- Todesfall-Leistungen einschließbar
- Einmalzahlungen möglich
- Unterbrechung der Beitragszahlung möglich
- keine Wartezeiten
- meistens keine Karenzzeiten (aber möglich)
- Leistung als Pflegerente ist steuerfrei
- Anfangsbeitrag relativ hoch
Wie Sie sehen, haben wir diesem Thema sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet. Wir halten die private Pfllegeversicherung für eine sehr wichtige Versorgung. Jeder kann schon morgen zum Pflegefall werden, unabhängig vom Alter. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen die dadurch entstehen. Lassen Sie sich von unseren Maklern beraten.Â